PRIVATE STEUERERKLÄRUNGEN

Nutzen Sie Ihre steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten!

Fachkompetent erstellen wir Ihre privaten Steuererklärungen auf Grundlage der aktuellen Gesetzte und den aktuellsten Rechtsprechungen (nutzen Sie auch gerne unseren Service Bereich. Wir bieten Ihnen die Einreichung der Belege in zwei Varianten an:

Die moderne Belegeinreichung

  • Sie unterschreiben uns eine Vollmacht, so dass wir auf die Daten, die bei der Steuerverwaltung für das betreffende Jahr bereits gespeichert sind zugreifen können – die sogenannte „Vorausgefüllte Steuererklärung“
  • Die restlichen Belege reichen Sie uns elektronisch über unsere Email-Adresse ein. Ab voraussichtlich der 2. Jahreshälfte 2017 werden wir Ihnen eine App für Ihr Smartphone zur Verfügung stellen können mit der Sie uns die Belege geschützt uploaden können.
  • Wir erstellen Ihre Steuererklärung und senden Ihnen diese elektronisch zu
  • Nach Zustimmung Ihrerseits werden wir die Steuererklärung elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln
  • Nach Bearbeitung durch das Finanzamt und Erlass eines Steuerbescheides wird uns dieser zugesandt, wir prüfen ihn und senden Ihnen diesen dann zu

Die klassische Belegeinreichung

  • Sie kommen zu einem persönlichen Gespräch in unsere Kanzlei und wir erörtern Ihren Steuerfall. Gleichzeitig bringen Sie uns Ihre Belege in papierform mit (Checkliste)
  • Wir erstellen Ihre Steuererklärung und senden Ihnen diese in papierform zu
  • Nach Zustimmung Ihrerseits werden wir die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln
  • Nach Bearbeitung durch das Finanzamt und Erlass eines Steuerbescheides wird uns dieser zugesandt, wir prüfen ihn und senden Ihnen diesen dann zu

 

Unser Leistungsspektrum zu den privaten Steuererklärungen richtet sich an:

  • Vermieter/Verpächter
  • Arbeitnehmer
  • Rentner
  • Steuerausländer

und umfasst:

  • Einkommensteuererklärungen
  • Nichtveranlagungsanträge
  • Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuererklärungen
  • Steuergestaltung und –optimierung
  • Prüfung von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten
  • Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfs- und Berichtigungsverfahren sowie in Finanzgerichtsprozessen und ggf. Revisionsverfahren